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Neue Corona Bestimmungen bei Fußballspielen

Seit 24.11.2021 gelten neue Corona Bestimmungen zur Durchführung von Fußballspielen im FLVW , grundsätzlich gilt 2 G, also nur geimpfte und genesene dürfen am Spielbetrieb teilnehmen. Das gilt auch für die Zuschauer. Siehe auch folgende Anweisungen des FLVW Anschreiben Vereine_2411 und des Landessportbundes

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Rücksprache mit dem Landessportbund NRW (LSB) über sende ich Ihnen hiermit zwei Konkretisierungen zur Coronaschutzverordnung (gültig ab 24.11.2021):
Trainerinnern und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Therapeuten, die nicht immunisiert sind, können ihrer Tätigkeit dennoch nachkommen. Sie müssen aber, erstens, einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und, zweitens, eine medizinische Maske tragen.
Darüber hinaus hat der LSB folgende Ausnahmen der 2G-Regel definiert: Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportlerinnen und Sportler benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei der FLVW-Corona-Hotline: (0 23 07) 371-102. Diese ist von Montag bis Freitag, von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr besetzt.
Ihnen noch einen schönen Abend!

Mit freundlichen Grüßen Meike Ebbert Stabsstelle Kommunikation und gesell. Engagement Stabsstellenleiterin

 

Diese Regelungen gelten für den Spiel-und Trainingsbetrieb für Personen ab 16 Jahre

wir als Verein sind verpflichtet diese Regelungen zu überprüfen und das werden wir auch durchführen !!